Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. M. van Aalst Fahrzeughandel

 

  • Der Verkauf findet grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Schmägelhaftung statt. Dem Käufer ist bekannt, dass es sich um gebrauchte Ware(n) handelt, die aufbereitungs- und instandsetzungsbedürftig ist. Bei Fahrzeugen mit Reklame kann es sein das die Reklame nur auf den Bildern entfernt wurde es besteht Kein Anspruch auf Entfernung vom Fahrzeug.

  • Sollte auf eine Probefahrt / Besichtigung verzichtet werden, so geht dies zu Lasten des Käufers.

  • Bei Überschreitung der im Kaufvertrag und/oder der Rechnung genannten termine wird der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Leistungserfüllung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären kann.

  • In letzterem Falle wird erstmal eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 15% des Kaufpreises fällig, wobei dem Käufer/Verkäufer die Möglichkeit vorbehalten bleibt, die Entstehung eines höheren/geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Es gilt deutsches Recht.

  • Eingehende Zahlungen gelten als Akzeptanz des Kaufvertrages / Rechnung sowie den AGB der Fa. van Aalst.

  • Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtzahlung die in der Rechnung ausgewiesene MwSt. nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

  • Nach Rechnungsstellung / Abschluss des Kaufvertrags ist das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen abzuholen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten werden Standgebühren berechnet.

  • Bei Überschreitung des Abholtermins werden Standgebühren i.H.v. 1 EUR + 19% MwSt. / Tag pro Quadratmeter fällig.

  • Bei Exportgeschäften ist eine Kaution i.H. der Mehrwertsteuer bis zur Vorlage ordnungsgemäßer Zollpapiere bzw. Ust-ID-Nr. (EU-Mitgliedsstaaten) zu hinterlegen, und zwar spätestens bis zum im Kaufvertrag genannten Restzahlungstermin.

  • Beim Kauf durch Privatpersonen wird die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert und ist nicht Übertragbar. Bekannte Schäden am Fahrzeug (gemäß Gutachten eines unabhängigen Kfz-Gutachters) werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug mit Garantie verkauft (Zählt nur für Europa), so werden im Garantiefall in der Garatiezeit die Kosten vom Material bis km-Stand 50.000 km zu 100%, bis 60.000 km zu 90%, bis 70.000 km zu 80%, bis 80.000 km zu 70%, bis 90.000 km zu 60%, bis 100.000 km zu 50% und Über 100.000 km zu 40% ersetzt. Der Unterschiedsbetrag ist vom Käufer als Eigenantei zu tragen. Die Lohnkosten werden immer zu 100% ersetzt. Alle weiteren Garantiebedingungen können Sie in den Garatieunterlagen nachlesen, die Sie auf Anforderunge gerne zur Verfügung gestellt bekommen bzw. beim Kauf mit Garantie ausgehändigt bekommen Generell nicht versicherbar sind Fahreuge die als Taxen, Mietwagen, Selbstfahr-Mietwagen oder Fahrschulwagen sowie für Kurier-, Eil- und Paketdienste genutzt werden, Desweitern Fahrzeuge die an gewerbliche Wiederverkäufer veräußert werden, diese erhalten die Kosten der Garantieversicherung als Nachlass

  • Die Ware und die dazugehörigen Papiere, verbleiben grundsätzlich bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz und Eigentum der Fa. van Aalst und darf solange nicht weiterverkauft werden.

  • Der Käufer hat bei Übernahme des Fahrzeugs darauf zu achten, dass ihm sämtliche zu dem Fahrzeug gehörende Papiere/Unterlagen (wie z.B. KFZ-Brief, AU/HU-Papiere, evtl. Scheckheft) sowie sämtliche Schlüssel ausgehändigt werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

  • Alle Fahrzeug- sowie Preisangaben sind ohne Gewähr.
    Bei fehlerhaften Angaben besteht seitens des Käufers kein Anspruch auf Erfüllung.

  • Sämtliche weiteren Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.


Stand 28.04.2011